Verschiedene Angebote des Besuchsrechts
Begleitete Übergabe: Übergabe der Kinder an einem neutralen Ort und Beratung der Eltern
Die Kinder werden in die Praxis gebracht, werden ca. 15 Min. von uns betreut bis der andere Elternteil sie abholt. Das Ziel ist es, dass die Eltern sich nicht sehen. In der Regel finden die begleiteten und betreuten Übergaben alle 14 Tage statt.
Zusätzlich wird auf Wunsch der Eltern eine Beratung angeboten, da die Kinder meistens Reaktionen aufzeigen. Die Beratungen finden nur auf Wunsch statt und werden einzeln durchgeführt.
Begleitetes Besuchsrecht
Die Kinder haben das Recht beide Eltern zu sehen (gemäss Kinderrechtskonvention der UNO) und die Praxis bietet dies in einem geschützten Rahmen an. Somit wird die Ausübung des Besuchsrechts unter fachlicher Begleitung ermöglicht, um eine vermutete Gefährdung eines Elternteils auszuschliessen. Das begleitete Besuchsrecht ist eine Übergangslösung und für eine begrenzte Dauer anzuordnen. In diesem neutralen und geschützten Rahmen können die Kinder zum anderen Elternteil eine Eltern-Kind-Beziehung aufbauen.
Es wird ein prozessartiger Aufbau des begleiteten Besuchsrechts empfohlen, welche die Praxis mit den Auftraggebern gerne detaillierter bespricht.
Coaching/ Beratung im Besuchsrecht
Die meisten Eltern müssen sich zuerst mit den neuen Lebensumständen zurechtfinden, da es oft zu elterlichen Konflikten, welche Kinder überfordern können, kommt. Aus diesem Grund braucht es eine gewisse Zeit Unterstützung in der Organisation und Kommunikation. Wir kommen zum Einsatz, wenn eine Beistandschaft bereits besteht und die Konflikte nicht abnehmen aber auch wenn keine Beistandschaft besteht, weil sie nicht verhältnismässig wäre, jedoch die Situation ein Coaching/ Beratung fordert.
Erinnerungskontakt
Dieses Angebot ist für Eltern, die ihre Kinder aufgrund verschiedener Lebensumstände oder Ereignisse über eine längere Zeit nicht gesehen haben. Aus diesem Grund müssen die Kontakte unter einer sorgfältigen Begleitung und Beobachtung erfolgen, welche den Prozess des Wiederaufbaus der Eltern-Kind-Beziehung begünstigen.
Der Elternteil, welcher das Kind nicht viel sieht, sollte eine Anleitung für genau dieses Kind, diese Kinder erhalten, um die Beziehung zum Kind wiederherstellen zu können. Der Elternteil wird in die Verantwortung genommen und soll die Rolle der Mutter, des Vaters wieder aufnehmen, jedoch mit dem Ziel, sein Kind vertieft kennenzulernen.
Tarif
Gemäss den Vorgaben des KJA Bern.